Wer ist der Anbieter der Reiseversicherung bei Gratistours?
Gratistours arbeitet mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG zusammen!
Seit 1977 steht der Name HanseMerkur für Sicherheit und Service auf Reisen.
http://www.hmrv.de
Mit dem richtigen Reiseschutz erholen Sie sich besser! Je nach Reiseziel und Art Ihrer Reise finden Sie hier den passenden Reiseschutz. Damit sind Sie vor und während Ihrer Reise bestens versichert und können Ihren Urlaub so richtig genießen.
Wie erhalte ich die Unterlagen für die Reiseversicherung?
Die Unterlagen für Ihre Reiseversicherung erhalten Sie nach Ihrem Abschluss per E-Mail zugesandt. Sollten Sie die Unterlagen nicht erhalten haben, so melden Sie sich bitte beim Kundenservice unter 0180 50 555 15 (0,14 €/Min. dt. Festnetz / Mobilfunkpreise können abweichen) täglich von 08:00 bis 22:00 Uhr oder per E-Mail an service@gratistours.com.
Bis wann vor der Reise kann man eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (Einzel oder im Paket) überhaupt abschließen?
Alle Leistungen inkl. Reise-Rücktrittskostenversicherung sind abschließbar bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung. Liegen zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger al 30 Tage, muss der Abschluss sofort bei der Buchung erfolgen.
Wie wird der Begriffe Europa definiert?
Es gilt der geografische Begriff Europa. Die afrikanischen und asiatischen Mittelmeer-Anrainer Staaten, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira werden als Ausnahmen zu Europa gerechnet. Folgende Länder und Gebiete fallen unter den Geltungsbereich Europa:
Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Azoren, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Kanarische Inseln, Kasachstan (bis zum Ural), Kroatien, Lettland, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (bis Ural), San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Spitzbergen, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikan, Weißrussland (Belarus), Zypern
Wie wird Familie definiert?
Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) – insgesamt bis zu fünf Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie noch in der Ausbildung sind.
Was beinhaltet Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)?
- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Was heißt Reise-Rücktrittskosten-Versicherung?
1. REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
- Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
Versicherungsschutz bei:
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt (RRV).
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis "Tod" ausgelöst wird.
Was beinhaltet 5-Sterne-Premium-Schutz Europa?
- Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
- Reise-Krankenversicherung
- Notfall-Versicherung
- Reise-Unfallversicherung
- Reisegepäck-Versicherung
Was heißt 5 –Sterne-Premium- Schutz Europa?
1. REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
(Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
-Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
- Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz),
Für die entstehenden Umbuchungskosten bis max. 30,- EUR pro Person/Objekt, sofern nach dem jeweils gewählten Tarif der Umbuchungsschutz mitversichert ist und die Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wurde.
Versicherungsschutz bei:
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt.
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
-betriebsbedingter Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblichem Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis "Tod" ausgelöst wird.
2. URLAUBSGARANTIE (Reiseabbruch-Versicherung)
- Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch: Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis – ggf. abzüglich Selbstbehalt – ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen – ggf. abzüglich Selbstbehalt.
- Leistungen bei Unterbrechung der Reise: Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen – ggf. abzüglich Selbstbehalt.
- Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund: a) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt der versicherten Person bei Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson bis maximal 2.500,- EUR. b) Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten c) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,- EUR.
Versicherungsschutz bei:
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis "Tod" ausgelöst wird.
3. REISE-KRANKENVERSICHERUNG (bei Auslandsreisen)
Erstattung der Kosten für:
- medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbe-handlung im Ausland
- Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
- schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
- medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
- Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland
- kein Selbstbehalt
4. NOTFALL-VERSICHERUNG
Bei Krankheit/Unfall
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt
- Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Kranken- versicherer bzw. dem Leistungspflichtigen
Darlehen bis 15.000,- EUR
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahe-stehenden Person ans Krankenbett, wenn der Kranken-hausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist. 100%
Bei Tod
- Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%
Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise
/
Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder
- Organisation und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise Darlehen 100%
eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Aus-landsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können.
Fahrradschutz
- Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
- Organisation und Kostenübernahme der Beförderungs- kosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,- EUR
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
- Ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,- EUR
Bei Strafverfolgungsmaßnahmen
- Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
Kostenvorschuss für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten Darlehen bis 3.000,- EUR
- Bei Haftandrohung Verauslagung für die Stellung einer Strafkaution Darlehen bis 13.000,- EUR
5. REISE-UNFALLVERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- im Todesfall1) 20.000,- EUR
- Invalidität bis zu 40.000,- EUR
- Für Bergungskosten bis zu 5.000,- EUR
- Für kosmetische Operationskosten bis zu 5.000,- EUR
1) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,– EUR
6. REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Versicherungssumme:
-für Einzelpersonen 2.000,- EUR
- für Familien 4.000,- EUR
- kein Selbstbehalt
Versicherte Gefahren und Schäden:
1. für aufgegebenes/ in Fremd-Gewahrsam gegebenes Reisegepäck (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände),
2. wenn Reisegepäck durch ein Beförderungsunternehmen nicht fristgerecht ausgeliefert wird (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände),
3. während der übrigen Reisezeit, wenn Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird durch
a) strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl,
Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und vorsätzliche Sachbeschädigung;
b) Transportmittelunfall (z.B. Verkehrsunfälle);
c) Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.
AUTOREISESCHUTZBRIEF
Bei Fahrten mit dem eigenen PKW
- Hilfe und Übernahme der Abschleppkosten
bei Unfall oder Panne bis 300,- EUR
- Übernahme zusätzlicher Reisekosten bis 2.500,- EUR
Was beinhaltet 4-Sterne-Komfort-Schutz Europa?
- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
- Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
- Notfall-Versicherung
- Reise-Unfallversicherung
- Reisegepäck-Versicherung
Was heißt 4-Sterne-Komfort-Schutz Europa?
1. REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
(Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
- Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz),
Für die entstehenden Umbuchungskosten bis max. 30,- EUR pro Person/Objekt, sofern nach dem jeweils gewählten Tarif der Umbuchungsschutz mitversichert ist und die Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wurde.
Versicherungsschutz bei:
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt.
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- betriebsbedingter Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblichem Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis "Tod" ausgelöst wird.
2. URLAUBSGARANTIE (Reiseabbruch-Versicherung)
- Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch: Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis – ggf. abzüglich Selbstbehalt – ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen – ggf. abzüglich Selbstbehalt.
- Leistungen bei Unterbrechung der Reise: Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen – ggf. abzüglich Selbstbehalt.
- Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund: a) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt der versicherten Person bei Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson bis maximal 2.500,- EUR. b) Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten c) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,- EUR.
Versicherungsschutz bei:
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis "Tod" ausgelöst wird.
3. NOTFALL-VERSICHERUNG
Bei Krankheit/Unfall
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt
- Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen
Darlehen bis 15.000,- EUR
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist. 100%
Bei Tod
- Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%
Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise/
Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder
- Organisation und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise Darlehen 100%
- Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines min-derjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Aus-landsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können.
Fahrradschutz
- Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
- Organisation und Kostenübernahme der Beförderungs- kosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,- EUR
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
- Ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,- EUR
Bei Strafverfolgungsmaßnahmen
- Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
- Kostenvorschuss für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten Darlehen bis 3.000,- EUR
- Bei Haftandrohung Verauslagung für die Stellung einer Strafkaution Darlehen bis 13.000,- EUR
4. REISE-UNFALLVERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- im Todesfall1) 20.000,- EUR
- Invalidität bis zu 40.000,- EUR
- Für Bergungskosten bis zu 5.000,- EUR
- Für kosmetische Operationskosten bis zu 5.000,- EUR
1) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,– EUR
5. REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- für Einzelpersonen 2.000,- EUR
- für Familien 4.000,- EUR
- kein Selbstbehalt
Versicherte Gefahren und Schäden:
1. für aufgegebenes/ in Fremd-Gewahrsam gegebenes Reisegepäck (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände),
2. wenn Reisegepäck durch ein Beförderungsunternehmen nicht fristgerecht ausgeliefert wird (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände),
3. während der übrigen Reisezeit, wenn Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird durch
a) strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und vorsätzliche Sachbeschädigung;
b) Transportmittelunfall (z.B. Verkehrsunfälle);
c) Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.
AUTOREISESCHUTZBRIEF
Bei Fahrten mit dem eigenen PKW
- Hilfe und Übernahme der Abschleppkosten
- bei Unfall oder Panne bis 300,- EUR
- Übernahme zusätzlicher Reisekosten bis 2.500,- EUR
Was beinhaltet 5-Sterne-Premium-Schutz weltweit?
- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
- Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
- Reise-Krankenversicherung
- Notfall-Versicherung
- Reise-Unfallversicherung
- Reisegepäck-Versicherung
Was heißt 5 –Sterne-Premium- Schutz weltweit?
1. REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
(Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
-Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
- Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz),
Für die entstehenden Umbuchungskosten bis max. 30,- EUR pro Person/Objekt, sofern nach dem jeweils gewählten Tarif der Umbuchungsschutz mitversichert ist und die Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wurde.
Versicherungsschutz bei:
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt.
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
-betriebsbedingter Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblichem Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis "Tod" ausgelöst wird.
2. URLAUBSGARANTIE (Reiseabbruch-Versicherung)
- Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch: Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis – ggf. abzüglich Selbstbehalt – ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen – ggf. abzüglich Selbstbehalt.
- Leistungen bei Unterbrechung der Reise: Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen – ggf. abzüglich Selbstbehalt.
- Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund: a) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt der versicherten Person bei Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson bis maximal 2.500,- EUR. b) Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten c) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,- EUR.
Versicherungsschutz bei:
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis "Tod" ausgelöst wird.
3. REISE-KRANKENVERSICHERUNG (bei Auslandsreisen)
Erstattung der Kosten für:
- medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbe-handlung im Ausland
- Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
- schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
- medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
- Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland
- kein Selbstbehalt
4. NOTFALL-VERSICHERUNG
Bei Krankheit/Unfall
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt
- Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Kranken- versicherer bzw. dem Leistungspflichtigen
Darlehen bis 15.000,- EUR
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahe-stehenden Person ans Krankenbett, wenn der Kranken-hausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist. 100%
Bei Tod
- Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%
Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise
/
Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder
- Organisation und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise Darlehen 100%
eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Aus-landsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können.
Fahrradschutz
- Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
- Organisation und Kostenübernahme der Beförderungs- kosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,- EUR
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
- Ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,- EUR
Bei Strafverfolgungsmaßnahmen
- Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
Kostenvorschuss für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten Darlehen bis 3.000,- EUR
- Bei Haftandrohung Verauslagung für die Stellung einer Strafkaution Darlehen bis 13.000,- EUR
5. REISE-UNFALLVERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- im Todesfall1) 20.000,- EUR
- Invalidität bis zu 40.000,- EUR
- Für Bergungskosten bis zu 5.000,- EUR
-Für kosmetische Operationskosten bis zu 5.000,- EUR
1) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,– EUR
6. REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Versicherungssumme:
-für Einzelpersonen 2.000,- EUR
- für Familien 4.000,- EUR
- kein Selbstbehalt
Versicherte Gefahren und Schäden:
1. für aufgegebenes/ in Fremd-Gewahrsam gegebenes Reisegepäck (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände),
2. wenn Reisegepäck durch ein Beförderungsunternehmen nicht fristgerecht ausgeliefert wird (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände),
3. während der übrigen Reisezeit, wenn Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird durch
a) strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl,
Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und vorsätzliche Sachbeschädigung;
b) Transportmittelunfall (z.B. Verkehrsunfälle);
c) Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.
Was beinhaltet 4-Sterne-Komfort-Schutz weltweit?
- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
- Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
- Notfall-Versicherung
- Reise-Unfallversicherung
- Reisegepäck-Versicherung
Was heißt 4 –Sterne-Komfort- Schutz weltweit?
1. REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
(Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
- Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz),
Für die entstehenden Umbuchungskosten bis max. 30,- EUR pro Person/Objekt, sofern nach dem jeweils gewählten Tarif der Umbuchungsschutz mitversichert ist und die Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wurde.
Versicherungsschutz bei:
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt.
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- betriebsbedingter Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblichem Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis "Tod" ausgelöst wird.
2. URLAUBSGARANTIE (Reiseabbruch-Versicherung)
- Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch: Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis – ggf. abzüglich Selbstbehalt – ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen – ggf. abzüglich Selbstbehalt.
- Leistungen bei Unterbrechung der Reise: Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen – ggf. abzüglich Selbstbehalt.
- Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund: a) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt der versicherten Person bei Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson bis maximal 2.500,- EUR. b) Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten c) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,- EUR.
Versicherungsschutz bei:
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis "Tod" ausgelöst wird.
3. NOTFALL-VERSICHERUNG
Bei Krankheit/Unfall
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt
- Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen
Darlehen bis 15.000,- EUR
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist. 100%
Bei Tod
- Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%
Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise/
Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder
- Organisation und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise Darlehen 100%
- Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines min-derjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Aus-landsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können.
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
- Ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,- EUR
Bei Strafverfolgungsmaßnahmen
- Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
- Kostenvorschuss für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten Darlehen bis 3.000,- EUR
- Bei Haftandrohung Verauslagung für die Stellung einer Strafkaution Darlehen bis 13.000,- EUR
4. REISE-UNFALLVERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- im Todesfall1) 20.000,- EUR
- Invalidität bis zu 40.000,- EUR
- Für Bergungskosten bis zu 5.000,- EUR
- Für kosmetische Operationskosten bis zu 5.000,- EUR
1) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,– EUR
5. REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- für Einzelpersonen 2.000,- EUR
- für Familien 4.000,- EUR
- kein Selbstbehalt
Versicherte Gefahren und Schäden:
1. für aufgegebenes/ in Fremd-Gewahrsam gegebenes Reisegepäck (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände),
2. wenn Reisegepäck durch ein Beförderungsunternehmen nicht fristgerecht ausgeliefert wird (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände),
3. während der übrigen Reisezeit, wenn Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird durch
a) strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und vorsätzliche Sachbeschädigung;
b) Transportmittelunfall (z.B. Verkehrsunfälle);
c) Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.
Was heißt Notruf - Service?
Weltweiter Notruf-Service auf Reisen
Die HanseMerkur ist für Sie da!
• rund um die Uhr
• auch an Sonn- und Feiertagen
• schnelle Hilfe im Notfall
• Tel.: (0180)5 256 256 (0,14 € p/min)
• aus dem Ausland: Vorwahl für Deutschland+(180)5 256 256
Wie ist der Geltungsbereich?
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Geltungsbereich: Weltweit
Abschlussfrist:
- Alle Leistungen inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sind abschließbar bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung. Liegen zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss sofort bei der Buchung erfolgen,
- Die Urlaubsgarantie kann jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Definiton Familie:
Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) – insgesamt bis zu fünf Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie noch in der Ausbildung sind.
Risikopersonen:
Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
Risikopersonen sind:
- versicherte Personen untereinander (max. vier Personen), die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben;
- die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
- diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.
Reisepreise
Reisepreise über 10.000,- EUR fragen Sie bitte im Service-Center von HanseMerkur an.
Prämienerteilung:
Besteht eine Buchung aus mehreren Bausteinen oder aus verschiedenen Veranstalterprogrammen, wird die Prämie nach dem durchschnittlichen Reisepreis pro Person versichert.
Versicherungsbedingungen
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-UR 2007 RS.
Reiseschutz weltweit (Geltungsbereich: Weltweit), Reiseschutz Europa (Geltungsbereich: Europa inkl. Deutschland)
Abschlussfrist:
- Alle Leistungen inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sind abschließbar bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung. Liegen zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss sofort bei der Buchung erfolgen,
- Reiseschutz ohne Reise-Rücktrittkosten-Versicherung kann jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Definiton Familie:
Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) – insgesamt bis zu fünf Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie noch in der Ausbildung sind.
Reisen länger als 31 Tage
Der Leistungsschutz gilt für Reisen bis max. 31 Tage. Ab dem 32. Tag können können Sie zusätzlich den Reiseschutz ohne Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abschließen. Der Reiseschutz besteht dann für max. 93 Tage. Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung solo ist immer unabhängig von der Reisedauer.
Reisepreis
Ist die Reise teurer als die höchste angegebene Reisepreisstaffel, schließen Sie bitte jeweils den Reiseschutz ohne RRV und die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung solo ab.
Risikopersonen:
Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
Risikopersonen sind:
-versicherte Personen untereinander (max. vier Personen), die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben;
-die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
-diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.
Versicherungsbedingungen
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-UR 2007 RS und VB-UR 2007 KV.
Auslandsreise-Krankenversicherung und Reisegepäck-Versicherung
Geltungsbereich: Weltweit
Abschlussfrist:
Die Auslandsreise-Krankenversicherungen und Reisegepäck-Versicherung können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Abschlusswege:
- Auslandsreisekrankenversicherung: über alle CR-Systeme und im Internet unter www.hmrv.de im Partner Login oder über www.VERS-on.de einbuchen.
- Tarif RKL: über das Internet (www.hmrv.de/Partner Login, Business oder in TOMA)
- Reisegepäck-Versicherung: über alle CR-Systeme
Versicherungsbedingungen
Es gelten dieVersicherungsbedingungen VB-UR 2007 RS für die Reisegepäck-Versicherung. Alle Versicherungsbedingungen sind im Internet www.hmrv.de abzurufen.